Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart helfen Ihnen weiter
Handeln Sie nach einer Kündigung innerhalb von 3 Wochen – kostenlose Erstberatung
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber gekündigt, ist das zunächst einmal ein großer Schock. Verfallen Sie jedoch nicht in eine Angststarre, sondern handeln Sie! Mit unseren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht in Stuttgart, machen Sie das Beste aus Ihrer Situation: Holen Sie sich Ihren Arbeitsplatz zurück oder handeln Sie eine angemessene Abfindung aus. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und besprechen Sie mit unseren Anwälten für Arbeitsrecht genau, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind und was Sie als nächstes unternehmen können.
Die meisten Kündigungen sind unzulässig – holen Sie Ihren Arbeitsplatz zurück
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist die Kündigung Ihres Arbeitgebers schlicht unzulässig. In Deutschland gelten für Arbeitnehmer nämlich sehr viele Rechte. Das kommt Ihnen im Falle einer Kündigung zugute. Lassen Sie prüfen, ob Ihre Kündigung zulässig ist. Ist sie es nicht, gehen Sie dagegen vor.
Professionelle Unterstützung erhalten Sie von unseren Anwälten für Arbeitsrecht in Stuttgart. Die Kanzlei Lindenberg & Witting ist spezialisiert auf Arbeitsrecht. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie individuell und mit sehr viel Fingerspitzengefühl, damit Sie mit Ihrem Arbeitgeber schnell zu einer annehmbaren Lösung finden.
Das sollten Sie bei einer Kündigung tun
Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten, sollten Sie einen klaren Kopf bewahren. Klar, jetzt steht viel auf dem Spiel. Ihre Lebenspläne, vielleicht sogar Ihre ganze Existenz sind in Gefahr. Umso wichtiger ist es, dass Sie jetzt die richtigen Maßnahmen ergreifen. Als erstes sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Mit der Hilfe eines Juristen unserer Kanzlei in Stuttgart haben Sie große Chancen:
- Ihren Arbeitsplatz zurückzubekommen, sofern die Kündigung nicht rechtmäßig war.
- Eine angemessene Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes auszuhandeln.
Berücksichtigen Sie die 3-Wochen-Frist
Sobald Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten haben, bleiben Ihnen drei Wochen Zeit um dagegen vorzugehen. Es gilt die sogenannte 3-Wochen-Frist. Gehen Sie innerhalb dieser Frist nicht gegen die Kündigung vor, gilt sie automatisch als angenommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie im Falle einer Kündigung schnell handeln. Dafür bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.
Kündigungsschutzklage – mit diesen Kosten sollten Sie rechnen
Gibt es relevante Anhaltspunkte, dass Ihre Kündigung nicht rechtmäßig ist, sollten Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Die Kosten für eine solche Klage richten sich nach dem Streitweit. Im Durchschnitt liegen die Kosten in etwa bei einem Bruttomonatsgehalt. Sehen Sie diese Kosten als Investition, mit der Sie Ihren Job zurückgewinnen oder eine angemessene Abfindung erzielen können.
Stuttgarter Anwälte für Arbeitsrecht
Die Anwälte unserer Kanzlei in Stuttgart sind auf Arbeitsrecht spezialisiert. Sie unterstützen Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung mit viel Erfahrung und Verhandlungsgeschick. Im Mittelpunkt stehen dabei immer unsere Mandanten mit ihren Interessen. Unser Ziel ist es, einen Kompromiss mit der Gegenseite auszuhandeln, der in Ihrem Sinne ist. Dafür streiten unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart mit viel Leidenschaft und großer Hartnäckigkeit. Sie kennen die Tricks der Arbeitgeber und wie sie sich entkräften lassen.
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