Abfindung

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Stuttgart

Erstberatung kostenlos bei Kündigung, schnelle Einigung mit Arbeitgeber, angemessene Abfindung aushandeln

Viele Arbeitgeber bieten in Kombination mit einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung an. Bei manchen Tarif- oder Arbeitsverträgen ist eine bestimmte Abfindung mitunter sogar fest vereinbart. Einige Arbeitgeber bieten auch von sich aus bei einer Kündigung eine Abfindung an. Doch ist die Abfindung auch angemessen? Oder steht Ihnen als Arbeitnehmer eine deutlich höhere Abfindung zu? Um diese Fragen zu beantworten sollten Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart prüfen lassen. Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne in einer kostenlosen Erstberatung in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wie viel Abfindung steht mir als Arbeitnehmer zu?

Bei der Abfindung handelt es sich um eine Entschädigungszahlung. Arbeitgeber zahlen sie oft einem Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer jedoch in den meisten Fällen leider nicht. Dennoch sind viele Arbeitgeber durchaus bereit, eine Abfindung zu zahlen. Wie hoch eine Abfindung sein sollte, richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Wichtig sind zum Beispiel:

  • Beschäftigungsdauer beim Arbeitgeber
  • Position im Unternehmen, Art der Tätigkeit sowie eine mögliche Spezialisierung
  • Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt einen neuen Job zu finden

Lassen Sie das Angebot für eine Abfindung prüfen

Seien Sie sich nicht sicher, ob die angebotene Abfindung angemessen ist. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart stehen Ihnen in einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Seite. Lassen Sie Ihr Angebot für eine Abfindung prüfen. Sie erhalten eine professionelle Einschätzung und wir erläutern Ihnen, welche Schritte Sie als nächstes unternehmen können.

Verhandeln Sie über eine Abfindung

Bietet ein Arbeitgeber keine oder eine deutlich zu niedrige Abfindung an, sollten Arbeitnehmer verhandeln. Geht der Arbeitgeber nicht darauf ein, sollten Sie außerdem eine Arbeitsschutzklage in Erwägung ziehen. Die Risiken und der Aufwand sind deutlich geringer, als die meisten Menschen glauben. Die Chancen hingegen sind groß:

  • Sie können Ihren Arbeitsplatz zurückgewinnen, wenn die Kündigung unrechtmäßig war.
  • Alternativ können Sie eine angemessene Abfindung aushandeln.

Scheuen Sie sich nicht vor einer Kündigungsschutzklage. Für viele Arbeitgeber stellt eine solche Klage ein großes Risiko dar. Sobald eine Kündigungsschutzklage im Raum steht, werden die meisten Arbeitgeber spürbar kooperationswilliger und stimmen oft einem guten Kompromiss zu. Mit der Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in Stuttgart erhöhen Sie Ihre Erfolgsaussichten noch einmal deutlich.

https://www.anwaelte-arbeitsrecht-stuttgart.de/wp-content/uploads/sites/6/2020/04/bannerseidel2020_rev.png Lindenberg & Witting Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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