Aufhebungsvertrag

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Bei Aufhebungsvertrag kostenlose Erstberatung durch unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart

Mit einem Aufhebungsvertrag lässt sich ein Arbeitsvertrag auflösen. Ein solcher Vertrag stellt daher gewissermaßen eine Alternative zu einer Kündigung dar. Für Arbeitnehmer bedeutet es aber auch, dass sie umfangreiche Arbeitnehmerrechte aufgeben, wenn sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen. Insbesondere drohen bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages ganz erhebliche sozialversicherungsrechtliche Nachteile (Sperre bei Bundesagentur und Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen der Abfindung). Aus diesem Grund sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen, wenn Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet.

Ein Aufhebungsvertrag birgt für Arbeitnehmer aber nicht nur Risiken. Er bietet gleichzeitig auch verschiedene Chancen:

  • Sie haben die Chance, eine angemessene Abfindung auszuhandeln
  • Schaffen Sie Klarheit über wichtige Punkte wie restliche Überstunden oder Resturlaubsansprüche
  • Sie können den Verbleib von Arbeitsmitteln klären und über ein mögliches Wettbewerbsverbot verhandeln
  • Passen Sie das Ende des Arbeitsverhältnisses in Ihrem Sinne an

Wie sehr Sie als Arbeitnehmer von einem Aufhebungsvertrag profitieren, ist immer Verhandlungssache. Mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht aus unserer Kanzlei in Stuttgart an Ihrer Seite, haben Sie professionelle Unterstützung. Damit holen Sie für sich das Beste aus einem Aufhebungsvertrag heraus.

Aufhebungsvertrag statt Kündigung?

Der entscheidende Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Aufhebungsvertrag besteht darin, dass einem Aufhebungsvertrag immer beide Parteien zustimmen müssen. Eine Trennung ist mit einem solchen Vertrag nur einvernehmlich möglich. Außerdem lässt sich das Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag schneller als mit einer Kündigung beenden.

Aus Arbeitnehmersicht macht ein Aufhebungsvertrag vor allem immer dann Sinn, wenn:

  • Sie einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber zuvorkommen möchten. Ein einvernehmliches Ende eines Arbeitsvertrages wirft weniger Fragen bei einem späteren Arbeitgeber auf als eine außerordentliche Kündigung.
  • Sie als Arbeitnehmer ein Interesse daran haben, das Arbeitsverhältnis möglichst schnell zu beenden. Etwa, wenn Sie einen neuen Arbeitsplatz haben, den sie unverzüglich antreten möchten.

Aufhebungsvertrag – immer schriftlich

Mit Ihrem Arbeitgeber können Sie vereinbaren, was und wie Sie wollen. Im Falle eines Aufhebungsvertrages sollten Sie sich jedoch immer an die Schriftform halten. Ein Aufhebungsvertrag hat weitreichende Konsequenzen. Da ist es besser, wenn beide Vertragsparteien alle wichtigen Punkte schriftlich fixieren. So lassen sich Missverständnisse und späterer Streit vermeiden. Gerne helfen Ihnen unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart, einen geeigneten Vertrag aufzusetzen, der alle wichtigen Punkte und Klauseln für Sie enthält. Auch bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Verhandlungsgeschick zur Seite.

Aufhebungsvertrag – erst zum Anwalt, dann unterschreiben

Bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag an, sollten Sie ihn in jedem Fall juristisch prüfen lassen. Als Arbeitnehmer sind sie rechtlich sehr gut abgesichert. Diese Arbeitnehmerrechte geben Sie mit einem Aufhebungsvertrag ab und verzichten unter Umständen auf Vorteile, die sich aus Ihrer Position als Arbeitnehmer ergeben. Lassen Sie daher einen Aufhebungsvertrag Ihres Arbeitgebers immer juristisch prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben.

Oft gibt es Punkte, die ein Arbeitgeber nachbessern sollte. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir Ihre Änderungswünsche zusammen und arbeiten mit Ihnen eine Verhandlungsstrategie aus. Anschließend sollten Sie die fraglichen Punkte mit Ihrem Arbeitgeber nachverhandeln.

Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei einem Aufhebungsvertrag

Gerne beraten wir Sie, wenn Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet. Unsere Erstberatung ist in diesem Fall kostenfrei. Wir prüfen Ihren Fall individuell und besprechen mit Ihnen, was Sie als nächstes unternehmen können. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder bei der Vertragsgestaltung eines eigenen Aufhebungsvertrages.

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