Befristung

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Mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart erfolgreich gegen Befristung vorgehen

Befristungen sind ein durchaus gängiges und legales Mittel für Arbeitsverträge auf Zeit. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis automatisch zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag sind nicht mehr notwendig. Befristungen kommen immer dann zum Einsatz, wenn Aufgaben in einem Unternehmen nur zeitlich begrenzt anfallen. Das kann zum Beispiel bei saisonalen Tätigkeiten der Fall sein oder bei Projektmitarbeit.

Leider kommt es jedoch auch immer wieder vor, dass Arbeitgeber Befristungen missbrauchen. Sie können damit Arbeitnehmer unter Druck setzen oder sich im Bedarfsfall leichter von Arbeitskräften trennen.

Mit einem Anwalt für Arbeitsrecht gegen Befristung vorgehen

Um missbräuchliche Befristungen zu unterbinden, sieht das Gesetz unbefristete Arbeitsverhältnisse als den Regelfall an. Befristungen sind daher Ausnahmen, für die klare Regeln gelten. Bestehen Zweifel daran, dass eine Befristung rechtmäßig ist, können und sollten Arbeitnehmer dagegen vorgehen. Die Anwälte für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in Stuttgart unterstützen Sie dabei. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung!

Reichen Sie mit Hilfe unserer Rechtsanwälte eine Entfristungsklage ein, damit Ihr Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis entfristet und Sie endlich die Planungssicherheit bekommen, die Ihnen zusteht. Dafür haben Sie jedoch nur drei Wochen nach Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses Zeit. Zögern Sie also nicht.

Befristung – diese Gründe sind zulässig

Unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis befristet werden darf, ist in § 14 Abs. 1 TzBfG genau geregelt. Zulässige Gründe sind unter anderem:

  • Der Arbeitgeber benötigt die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers nur vorübergehend, etwa weil die Tätigkeit nur saisonal anfällt.
  • Das Arbeitsverhältnis schließt unmittelbar an eine Ausbildung oder ein Studium an.
  • Es handelt sich nur um eine vorübergehende Vertretung. Ein typischer Fall ist die Schwangerschaftsvertretung.
  • Die Aufgabe ist nach einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen. Hier ist die Projektmitarbeit ein typisches Beispiel.

Ein weiterer häufiger Grund für eine zulässige Befristung ist die Erprobung eines neuen Mitarbeiters.

Befristung ohne Sachgrund – in diesen Fällen ist sie zulässig

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis befristen, ohne dass die genannten Sachgründe gegeben sind. Die Bedingungen dafür sind ebenfalls gesetzlich genau geregelt. In diesem Fall in § 14 Abs. 2 TzBfG. Demnach gilt:

  • Der Arbeitgeber darf die Frist maximal dreimal verlängern.
  • Das Beschäftigungsverhältnis darf für höchstens zwei Jahre befristet sein.
  • Eine Befristung ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer zuvor noch nicht für den Arbeitgeber gearbeitet hat.

Entfristung oder Abfindung – so kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Sie unterstützen

Die Anwälte unserer Kanzlei in Stuttgart sind auf Arbeitsrecht spezialisiert. Sie wissen genau, wann eine Befristung zulässig ist. Gleichzeitig wissen sie aber auch, mit welchen Tricks Arbeitgeber immer wieder Beschäftigungsverhältnisse befristen. Mit Hilfe unserer Anwälte für Arbeitsrecht können Sie sich als Arbeitnehmer gegen eine unzulässige Befristung Ihres Arbeitsvertrages wehren. Infrage kommen beispielsweise:

  • Eine Entfristungsklage
  • Eine außergerichtliche Einigung mit einer angemessenen Abfindung

Sie sind sich nicht sicher, ob die Befristung Ihres Arbeitsvertrages zulässig ist? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Gerne prüfen unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart Ihren Arbeitsvertrag und erläutern Ihnen, wie Sie gegen eine Befristung vorgehen können. Gerne unterstützen wir Sie bei allen notwendigen Schritten.

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