Ablauf des Kündigungsprozesses

Lassen Sie sich bei einer Kündigungsklage von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart begleiten

Wann macht eine Kündigungsschutzklage Sinn?

Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, geben die meisten Betroffenen ohne weiteren Widerstand auf. Sie fügen sich in ihr Schicksal. Das ist auf der einen Seite verständlich. Das Verhältnis zum Arbeitgeber ist in einer solcher Situation angespannt. Niemand möchte, dass die Situation länger anhält als nötig. Auf der anderen Seite vergeben viele Arbeitnehmer auf diese Weise große Chancen.

Die Chancen für einen Arbeitnehmer stehen deshalb bei einer Kündigung gut, weil ein Großteil aller Kündigung schlicht nicht rechtmäßig ist. Arbeitgeber verstoßen sehr häufig wissend oder unwissend gegen geltende Arbeitnehmerrechte. Wer gegen eine Kündigung vorgeht, hat daher gute Chancen:

  1. Seinen Arbeitsplatz zu behalten.
  2. Eine angemessene Abfindung zu erhalten.

Dafür kann es notwendig sein, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Ein solches Verfahren ist deutlich einfache und weniger aufreibend, als viele Menschen glauben.

Wie läuft der Kündigungsprozess ab?

Erhalten Sie vom Arbeitgeber die Kündigung, ist das für Sie bestimmt ein großer Schreck. Alles in allem sind Sie als Arbeitnehmer aber trotzdem in einer vergleichsweise guten Position. Sie sollten jetzt zügig aber besonnen handeln. Das sind die Schritte, die Sie nun befolgen sollten:

  • Nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht auf. Zum Beispiel im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart. Besprechen Sie die nächsten Schritte und überlegen Sie sich eine Verhandlungsstrategie.
  • Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber. Oft lassen sich noch viele Punkte wie eine Abfindung zu Ihren Gunsten regeln.
  • Reichen Sie eine Kündigungsschutzklage gegen Ihren Arbeitgeber ein.
  • Bereiten Sie sich auf den Gütetermin vor.
  • Bereiten Sie sich gegebenenfalls auf einen Kammertermin vor.
  • Legen Sie Rechtsmittel ein, falls Sie berechtigte Zweifel am Urteil des Gerichts haben.

Nur selten ist es notwendig, tatsächlich bis zum Äußersten zu gehen und alle Schritte zu durchlaufen. Oft lässt sich mit dem nötigen Verhandlungsgeschick schon in einer ersten Verhandlung mit dem Arbeitgeber eine gute Lösung erzielen. Weitere Schritte sind dann gar nicht mehr nötig.

Kündigungsschutzklage – das sollten Sie wissen

Eine Kündigungsschutzklage können Sie als Arbeitnehmer einreichen, wenn für Sie der Kündigungsschutz gilt. Dafür haben Sie jedoch nur drei Wochen Zeit, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben. Lassen Sie sich bei eventuellen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber daher nicht hinhalten. Genau genommen beantragen Sie beim Arbeitsgericht die Feststellung, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber aus Ihrer Sicht unzulässig war und dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.

Gütetermin und Kammertermin – was ist das?

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine gütliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung setzt das Gericht einen Gütetermin an. Gemeinsam mit dem zuständigen Richter sollen beide Parteien zu einer gütlichen Einigung kommen.

Klappt das nicht, setzt das Gericht einen Kammertermin an. Hierbei treffen sich Arbeitgeber und -nehmer gemeinsam mit dem vorsitzenden Richter sowie je einem weiteren ehrenamtlichen Richter.

Nach wie vor ist eine gütliche Einigung das Ziel. Kommt eine solche Einigung nicht zustande, spricht der Richter ein endgültiges Urteil. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt und der Fall so in die nächste Instanz gebracht werden.

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